Satzung

I. Aufgabenstellung und Gemeinnützigkeit

§ 1 Das »Internationale Institut für missionswissenschaftliche Forschungen e.V.« (IIMF, in der Folge »der Verein«) ist eine Vereinigung von katholischen Wissenschaftlern und Freunden zur Förderung der Missionswissenschaft und der Erforschung interkultureller Beziehungen und Entwicklungen. Es wurde am 30.11.1911 in das Vereinsregister Münster unter der Nr.68 eingetragen. Der Verein ist auch für nicht-katholische Mitglieder offen. Der Verein hat seinen Sitz in Münster und verfolgt ausschließlich wissenschaftliche, kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist das wissenschaftliche Studium theoretischer und praktischer Probleme der Evangelisation und der interkulturellen Begegnung in gemeinschaftlicher Arbeit und privater Forschung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht vor allem durch
a die Herausgabe der »Zeitschrift für Missionswissenschaft und Religionswissenschaft« (ZMR) als Organ des Instituts;
b die Förderung missions- und religionswissenschaftlicher Publikationen;
c die Veranstaltung und Durchführung von Tagungen sowie die Mitwirkung an Veranstaltungen interkultureller, missions- und religionswissenschaftlicher Thematik.

§ 2 Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

§ 3 Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Instituts.

§ 4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen an das Missionswissenschaftliche Institut Missio Aachen und an Missio München, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke – hier: missionswissenschaftliche Zwecke - zu verwenden haben.

II. Ausführungsbestimmungen

§ 6 Mitglied werden können natürliche und juristische Personen. Die Mitgliedschaft im »Internationalen Institut für missionswissenschaftliche Forschungen e.V.« wird erworben durch die Anmeldung bei der Geschäftsstelle des Vereins und die Zahlung des Jahresbeitrags. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder schriftliche Erklärung des Austritts oder bei Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages nach zweimaliger Aufforderung zum Ende des laufenden Geschäftsjahres.
Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.


§ 7 Die Rechte der Mitgliedschaft werden ausgeübt in der Mitglieder-versammlung. Jedes Mitglied hat in ihr eine Stimme.
Juristische Personen sind durch je einen benannten Vertreter stimmberechtigt. Die Mitglieder haben das Recht auf Zustellung des Vereinsorgans. Vereinsorgan ist die zweimal jährlich erscheinende »Zeitschrift für Missionswissenschaft und Religionswissenschaft« (ZMR).

§ 8 Die Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Außerdem kann sie aus triftigem Grund auf schriftlichen Antrag von wenigstens 20 Prozent der Mitglieder oder durch den Vorstand einberufen werden. Liegt ein begründeter Antrag von wenigstens 20 Prozent der Mitglieder vor, so hat der Vorsitzende spätestens einen Monat nach deren Beantragung zu dieser einzuladen.
Die Einladung erfolgt schriftlich vier Wochen vor der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung.

§ 9 Die Mitgliederversammlung hat folgende Befugnisse:
a Sie wählt den Vorstand des Vereins.
b Sie nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstandes über seine Tätigkeiten entgegen, bestellt die Rechnungsprüfer und gewährt dem Schatzmeister Entlastung.
c Sie schlägt dem Vorstand Mitglieder des Redaktionskomitees der ZMR vor.
d Sie setzt den Jahresbeitrag der Mitglieder fest.
e Sie beschließt über notwendige Satzungsänderungen und über eine eventuelle Auflösung des eingetragenen Vereins. Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der erste Vorsitzende des Vereins. Er kann durch den zweiten Vorsitzenden vertreten werden. Über die Versammlung wird vom Schriftführer ein Protokoll erstellt.
Alle Beschlüsse werden gefasst mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen erfordern eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Der Beschluss der Auflösung bedarf einer Mehrheit von ¾ der Anwesenden. Zum Beschluss der Auflösung müssen wenigstens zehn Prozent der Mitglieder anwesend sein.

§ 10 Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der erste Vorsitzende vertritt den Verein zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemäß § 26 BGB gerichtlich und außer-gerichtlich nach außen hin. Bis auf den Schatzmeister müssen alle Vorstandsmitglieder über eine fachwissenschaftliche Qualifikation verfügen.
Die Amtszeit des Vorstandes dauert vier Jahre. Scheidet der erste Vorsitzende während dieser Zeit aus, nimmt sein Stellvertreter die Leitung des Vereins wahr. Scheidet ein an-deres Mitglied des Vorstandes aus, so hat dieser das Recht zur Beiwahl für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung.

§ 11Die Aufgabe des Vorstandes besteht vor allem darin, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vorzubereiten und auszuführen. Er tritt auf Einladung des Vorsitzenden oder auf Antrag von zwei Vorstandsmitgliedern zusammen, mindestens aber zweimal im Jahr. Soweit in § 9 nicht etwas anderes bestimmt ist, ist für die Angelegenheiten des Vereins der Vorstand zuständig. In den Vorstandssitzungen entscheidet die einfache Mehrheit der Anwesenden, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden.
Der Vorstand regt die Arbeiten der Wissenschaftler an, fördert Initiativen, berät über Finanzierungsmöglichkeiten und bereitet die Veröffentlichungen des Instituts vertraglich vor.
Über die Beschlüsse des Vorstandes wird vom Schriftführer ein Protokoll geführt. Die Beschlüsse sind rechtskräftig, wenn sie vom Vorsitzenden gegengezeichnet sind.

§ 12 Entsprechend den Zielsetzungen des Vereins gilt die besondere Sorge des Vorstandes der Herausgabe der »Zeitschrift für Missionswissenschaft und Religionswissenschaft« (ZMR). Dies kann auch in Zusammenarbeit mit anderen missions-wissenschaftlichen Instituten in der Weise erfolgen, dass sie als gemeinsames Organ dieser Institute erscheint. Diese Zusammenarbeit regelt sich nach den zwischen den Vorständen der beteiligten Institute getroffenen Vereinbarungen.

§ 13 Innerhalb des Vereins bilden die katholischen Wissenschaftler einen eigenen Arbeitskreis. Dieser ist zugleich die »Arbeitsgemeinschaft Missions- und Religionswissenschaft« innerhalb des Zusammenschlusses der Arbeitsgemeinschaften der katholisch-theologischen Disziplinen. Der Vorsitzende des Vereins vertritt die Arbeitsgemeinschaft innerhalb des Zusammenschlusses und gegenüber der Kirche.
Der Arbeitskreis befindet selbst über eine etwaige Aufteilung in Arbeitsgruppen und die Bildung fester Sektionen, die sich mit bestimmten Bereichen der wissenschaftlichen Arbeit befassen. Der Arbeitskreis kann auch Nichtmitglieder zu seinen Beratungen und Arbeiten hinzuziehen.

Stand: 06. Oktober 2017